Seniorenwohnheim Mehrnbach
„In Würde alt werden“
Ganzheitliche, würdevolle und individuelle Betreuung und Pflege

Bei uns stehen die Bewohner selbst im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit, mit all ihren körperlichen, seelischen und geistigen Problemen.
Unser Pflegeleitbild
Um unsere hohen Ansprüche an die Pflege unserer BewohnerInnen umzusetzen arbeiten wir nach dem Pflegemodell von Monika Krohwinkel.
Einzug ins Heim
Wer ist für Senioren- und Pflegeheime zuständig? An wen können Sie sich bzgl. einer Heimaufnahme wenden uvm.
Aktuelles & Neuigkeiten
Aktuelle Ereignisse und Neuigkeiten rund um das Geschehen im Seniorenwohnheim Mehrnbach, kommende Veranstaltungen usw.
Pflege und Betreuung
Das Dasein und die Individualität älterer Menschen stellen hohe Werte für unsere Gesellschaft dar. Mit Ihren Erfahrungen, ihrer Weisheit und Persönlichkeit bereichern alte Menschen das gesellschaftliche Leben, sowie das Zusammenleben- und arbeiten von Jung und Alt.
Auch wenn Ihre Leistungsfähigkeit, gemessen an den Kriterien der modernen Leistungsgesellschaft nachlässt, bleibt Ihre Wertschätzung bis zum Ableben oberstes Ziel unserer Betreuung.
“Wir müssen die Jahre mit Leben füllen
und nicht nur dem Leben Jahre anhängen”
Damit es möglich ist, in Würde das Alter erleben zu können, möchte das Seniorenwohnheim Mehrnbach bei der Betreuung älterer Menschen aktiv mithelfen. Einerseits durch die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen und andererseits durch Dienstleistungen an den Menschen, die unsere Hilfe und Zuwendung brauchen.
Die Betreuung und Pflege als auch die Zuwendung sollen hierbei auf die Fähigkeiten und die Persönlichkeit des Einzelnen abgestimmt werden. Bei Bedarf werden auch präventive, kurative, rehabilitative physiotherapeutische Maßnahmen durch unsere hauseigenen Physiotherapeutinnen angeboten.
Durch das Angebot der Kurzzeit- und Überleitungspflege kann auch ein Bindeglied zwischen der mobilen und stationären Altenbetreuung sowie der Unterstützung pflegender Angehöriger zu Hause entstehen.
Leben im Seniorenwohnheim
Um dem grauen Alltag etwas entfliehen zu können bietet das Seniorenwohnheim Mehrnbach zahlreiche Möglichkeiten. Des weiteren sind wir stets bemüht unser Freizeit und Kulturangebot ständig zu erweitern und laufend zu verbessern.



Wohnen im Seniorenwohnheim
Freundliche und helle Zimmer mit Dusche und WC, teilweise mit Balkon. In jedem Zimmer befindet sich ein kleiner Kühlschrank, Kabel TV- und Telefonanschluss. Kostenloses Wlan im gesamten Haus für Bewohner und Besucher.


Friseur und Fußpflege
Einmal wöchentlich haben unsere BewohnerInnen die Gelegenheit zu einem Friseurbesuch im Haus. Unsere ortsansässige Friseurin und Eigentümerin vom „Hairstudio Pixner“ übernimmt ebenso nach Bedarf und Anmeldung die Fußpflege unserer BewohnerInnen.
Aktuelle Besucherregelung
Aktuell sind wieder Besuche in allen Wohngruppen unter folgenden Voraussetzungen möglic
- Besucher dürfen nur mit einem 3G-Nachweis eingelassen werden
a) Geimpft
b) Genesen
c) PCR Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen Test von einer befugten Stelle (24 Std gültig, kein Wohnzimmertest!) - Besuchszeiten täglich von 13:00 bis 17:00 Uhr.
- Die Besuche sind nur im Zimmer der Bewohnerin / des Bewohners abzuhalten oder
wenn genug Platz vorhanden im Garten, je nach Jahreszeit. - Besuche sind in den allgemeinen Bereichen nicht gestattet.
- Mindestabstand von 2 Meter wenn möglich einhalten.
- Durchgehendes Tragen einer FFP2-MASKE ohne Abnahme ist im gesamten Haus einzuhalten,
auch im Zimmer der Bewohnerin / des Bewohners
Folgende Nachweise werden anerkannt:
- Geimpfte Personen mit einem Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19
- a) Impfungen werden grundsätzlich ab dem zweiten Impfstich anerkannt. Die Gültigkeit endet 270 Tage (9 Monate) nach der letzten Impfung
c) Genesene Personen benötigen nur einen Impfstich, der sofort als 1G-Nachweis gilt. Die Gültigkeit endet 270 Tage (9 Monaten) nach der letzten Impfung.
d) Drittimpfungen gelten sofort als 3G-Nachweis und sind 270 Tage (9 Monate) gültig. - Genesene Personen mit Genesungsnachweisen, einer ärztlichen Bestätigung über
einen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde oder einem Absonderungsbescheid als infizierte Person wobei die Gültigkeit in beiden Fällen 180 Tage (6 Monate) beträgt. - Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen keinen 2G–Nachweis.
Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter benötigen einen Corona-Testpass (Ninja-Pass) nach der COVID-19 Schulverordnung wenn Testintervalle eingehalten wurden(3x wöchentlich).
Nach Beendigung des neunten Schuljahres benötigen die Jugendlichen einen 2G-Nachweis. - Ausnahmebestimmung für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospitzbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen:
Der Betreiber darf Personen ausnahmsweise auch dann einlassen, wenn diese einen 3G-Nachweis vorlegen, sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 aus Gründen der mangelnden Verfügbarkeit oder einer nicht zeitgerechten Auswertung nicht vorgewiesen werden kann.
Wir danken für Ihr Verständnis!
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Seniorenwohnheim Mehrnbach
Bei uns stehen die Bewohner selbst im Mittelpunkt unserer täglichen Arbeit, mit all ihren körperlichen, seelischen und geistigen Problemen.
Unser Pflegeleitbild
Um unsere hohen Ansprüche an die Pflege unserer BewohnerInnen umzusetzen arbeiten wir nach dem Pflegemodell von Monika Krohwinkel.
Einzug ins Heim
Wer ist für Senioren- und Pflegeheime zuständig? An wen kann man sich bzgl. einer Heimaufnahme wenden uvm.
Aktuelles & Neuigkeiten
Aktuelle Ereignisse und Neuigkeiten rund um das Geschehen im Seniorenwohnheim Mehrnbach, kommende Veranstaltungen usw.
Pflege und Betreuung
Das Dasein und die Individualität älterer Menschen stellen hohe Werte für unsere Gesellschaft dar. Mit Ihren Erfahrungen, ihrer Weisheit und Persönlichkeit bereichern alte Menschen das gesellschaftliche Leben, sowie das Zusammenleben- und arbeiten von Jung und Alt.
Auch wenn Ihre Leistungsfähigkeit, gemessen an den Kriterien der modernen Leistungsgesellschaft nachlässt, bleibt Ihre Wertschätzung bis zum Ableben oberstes Ziel unserer Betreuung.
Damit es möglich ist, in Würde das Alter erleben zu können, möchte das Seniorenwohnheim Mehrnbach bei der Betreuung älterer Menschen aktiv mithelfen. Einerseits durch die Schaffung der räumlichen Voraussetzungen und andererseits durch Dienstleistungen an den Menschen, die unsere Hilfe und Zuwendung brauchen.
Die Betreuung und Pflege als auch die Zuwendung sollen hierbei auf die Fähigkeiten und die Persönlichkeit des Einzelnen abgestimmt werden. Bei Bedarf werden auch präventive, kurative, rehabilitative physiotherapeutische Maßnahmen durch unsere hauseigenen Physiotherapeutinnen angeboten.
Durch das Angebot der Kurzzeit- und Überleitungspflege kann auch ein Bindeglied zwischen der mobilen und stationären Altenbetreuung sowie der Unterstützung pflegender Angehöriger zu Hause entstehen.
Wohnen im Seniorenwohnheim
Freundliche und helle Zimmer mit Dusche und WC, teilweise mit Balkon. In jedem Zimmer befindet sich ein kleiner Kühlschrank, Kabel TV- und Telefonanschluss. Kostenloses Wlan im gesamten Haus für Bewohner und Besucher.
Leben im Seniorenwohnheim
Um dem grauen Alltag etwas entfliehen zu können bietet das Seniorenwohnheim Mehrnbach zahlreiche Möglichkeiten. Des weiteren sind wir stets bemüht unser Freizeit und Kulturangebot ständig zu erweitern und laufend zu verbessern.



Friseur und Fußpflege
Einmal wöchentlich haben unsere BewohnerInnen die Gelegenheit zu einem Friseurbesuch im Haus. Unsere ortsansässige Friseurin und Eigentümerin vom „Hairstudio Pixner“ übernimmt ebenso nach Bedarf und Anmeldung die Fußpflege unserer BewohnerInnen.
Aktuelle Besucherregelung
Ob und zu welchen Bedingungen ein Besuch in Alten- und Pflegeheimen stattfinden kann, wird nach den Vorgaben des Bundes- bzw. der Landesregierung festgelegt.
Aktuell sind wieder Besuche in allen Wohngruppen unter folgenden Voraussetzungen möglich
- Besucher dürfen nur mit einem 3G-Nachweis eingelassen werden
a) Geimpft
b) Genesen
c) PCR Test (nicht älter als 72 Stunden) oder Antigen Test von einer befugten Stelle (24 Std gültig, kein Wohnzimmertest!) - Besuchszeiten täglich von 13:00 bis 17:00 Uhr.
- Die Besuche sind nur im Zimmer der Bewohnerin / des Bewohners abzuhalten oder
wenn genug Platz vorhanden im Garten, je nach Jahreszeit. - Besuche sind in den allgemeinen Bereichen nicht gestattet.
- Mindestabstand von 2 Meter wenn möglich einhalten.
- Durchgehendes Tragen einer FFP2-MASKE ohne Abnahme ist im gesamten Haus einzuhalten,
auch im Zimmer der Bewohnerin / des Bewohners
Folgende Nachweise werden anerkannt:
- Geimpfte Personen mit einem Nachweis über eine mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen COVID-19
- a) Impfungen werden grundsätzlich ab dem zweiten Impfstich anerkannt. Die Gültigkeit endet 270 Tage (9 Monate) nach der letzten Impfung
c) Genesene Personen benötigen nur einen Impfstich, der sofort als 1G-Nachweis gilt. Die Gültigkeit endet 270 Tage (9 Monaten) nach der letzten Impfung.
d) Drittimpfungen gelten sofort als 3G-Nachweis und sind 270 Tage (9 Monate) gültig. - Genesene Personen mit Genesungsnachweisen, einer ärztlichen Bestätigung über
einen überstandene Infektion mit SARS-CoV-2, die molekularbiologisch bestätigt wurde oder einem Absonderungsbescheid als infizierte Person wobei die Gültigkeit in beiden Fällen 180 Tage (6 Monate) beträgt. - Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr benötigen keinen 2G–Nachweis.
Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter benötigen einen Corona-Testpass (Ninja-Pass) nach der COVID-19 Schulverordnung wenn Testintervalle eingehalten wurden(3x wöchentlich).
Nach Beendigung des neunten Schuljahres benötigen die Jugendlichen einen 2G-Nachweis. - Ausnahmebestimmung für Besuche im Rahmen der Palliativ- und Hospitzbegleitung, Seelsorge sowie zur Begleitung bei kritischen Lebensereignissen:
Der Betreiber darf Personen ausnahmsweise auch dann einlassen, wenn diese einen 3G-Nachweis vorlegen, sofern glaubhaft gemacht werden kann, dass ein molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 aus Gründen der mangelnden Verfügbarkeit oder einer nicht zeitgerechten Auswertung nicht vorgewiesen werden kann.
Wir danken für Ihr Verständnis!
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post@swh-mehrnbach.at
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Serniorenwohnheim Mehrnbach
Mehrnbach 43
4941 Mehrnbach
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