Allgemeine Informationen
F&Q
Wer ist für Senioren- und Pflegeheime zuständig?
Nach dem OÖ. Sozialhilfegesetz 1998 ist es Aufgabe der Sozialhilfeverbände und Städte mit eigenem Statut, nach Maßgabe ihrer Möglichkeiten dafür sorgen, dass für pflegebedürftige Personen Plätze in Senioren- und Pflegeheimen zur Verfügung stehen.
Derzeit gibt es in Oberösterreich 118 Alten- und Pflegeheime mit insgesamt 11600 Plätzen, die von Sozialhilfeverbänden, Städten mit eigenem Statut, Gemeinden und Orden bzw. kirchlichen Institutionen betrieben werden. Zu unterscheiden von diesen öffentlichen Heimen sind gewerbliche, private Heime (z.B. Seniorenresidenzen), die in Oberösterreich aber wenig Bedeutung haben.
Nach welchen Kriterien werden Heimplätze vergeben?
Neben dem tatsächlichen Pflegebedarf ist dabei auch die Wohnsituation und das soziale Umfeld zu berücksichtigen (z.B. alleinlebend oder im Familienverband).
Es ist nicht ausschlaggebend wie lange man schon angemeldet ist, oder ob man die Kosten selbst übernehmen kann.
An wen kann man sich bzgl einer Heimaufnahme wenden?
4941 Mehrnbach 43
Telefon 07752/82201
Fax 07752/82201-13
E-Mail post@swh-mehrnbach.at
Weitere Kontaktstellen im Bezirk Ried im Innkreis:
Sozialberatungsstelle Ried im Innkreis
4910 Ried im Innkreis, Parkgasse 1
Telefon 07752/912-68-314 oder 0664/600 725 6873
Fax 07732/7720-268 399
E-Mail helga.wageneder@ooe.gv.at
Sozialberatungsstelle Obernberg am Inn
4982 Obernberg am Inn, Kirchenplatz 6
Telefon 07758/2012-45
Fax 07758/2012-99
E-Mail sozialberatung.obg@shvri.at
Besteht ein Anspruch auf die Aufnahme in ein bestimmtes Heim?
Bezirksangehörige genießen jedoch bei einer notwendigen Aufnahme in die Heime des Bezirkes Ried i. I. den Vorzug.
Gibt es Unterschiede in der Ausstattung der Heime?
Was kostet ein Heimplatz?
Sozialhilfeempfängern verbleiben 20% der Pension und die Sonderzahlungen sowie 10% des Pflegegeldes der Stufe 3 als Taschengeld.
Auskünfte über den Ersatz für geleistete soziale Hilfe und den Übergang von Rechtsansprüchen auf den Sozialhilfeträger erteilt die Sozialabteilung der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. des Magistrats.
Welche Rechte haben Heimbewohner?
Jeder Heimbewohner hat das Recht, jederzeit Besuche zu empfangen. Dabei ist auf die übrigen Heimbewohner und die Notwendigkeit eines geordneten Heimbetriebes Rücksicht zu nehmen und die jeweilige Heimordnung zu beachten.
Der Heimbewohner hat das Recht auf Nachtruhe (jedenfalls von 22:00 bis 06:00), auf die wahrung der Privat- und Intimsphäre, auf die Einsichtnahme in Aufzeichnungen, die die eigene Person betreffen (z.B. Pflegedokumentation) sowie auf die Namhaftmachung einer Vertrauensperson (Person, die Auskünfte verlangen und erhalten kann).
Die Heimbewohner haben freie Arztwahl.
Die Heimbewohner haben ferner das Recht, aus ihrer Mitte bis zu 5 Bewohnervertreter zu wählen, die dem Heimforum angehören. Dabei können sie Vertrauenspersonen beiziehen.
Das Heimforum (Bewohnervertreter, Vertreter des Heimbetreibers, Pflegedienstleitung, Heimleitung) soll einen partnerschaftlichen Heimbetrieb fördern und bei Problemen einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten suchen.
Allgemeine Informationen
F&Q
Wer ist für Senioren- und Pflegeheime zuständig?
Derzeit gibt es in Oberösterreich 118 Alten- und Pflegeheime mit insgesamt 11600 Plätzen, die von Sozialhilfeverbänden, Städten mit eigenem Statut, Gemeinden und Orden bzw. kirchlichen Institutionen betrieben werden. Zu unterscheiden von diesen öffentlichen Heimen sind gewerbliche, private Heime (z.B. Seniorenresidenzen), die in Oberösterreich aber wenig Bedeutung haben.
Nach welchen Kriterien werden Heimplätze vergeben?
Neben dem tatsächlichen Pflegebedarf ist dabei auch die Wohnsituation und das soziale Umfeld zu berücksichtigen (z.B. alleinlebend oder im Familienverband).
Es ist nicht ausschlaggebend wie lange man schon angemeldet ist, oder ob man die Kosten selbst übernehmen kann.
An wen kann man sich bzgl einer Heimaufnahme wenden?
4941 Mehrnbach 43
Telefon 07752/82201
Fax 07752/82201-13
E-Mail post@swh-mehrnbach.at
Weitere Kontaktstellen im Bezirk Ried im Innkreis:
Sozialberatungsstelle Ried im Innkreis
4910 Ried im Innkreis, Parkgasse 1
Telefon 07752/912-68-314 oder 0664/600 725 6873
Fax 07732/7720-268 399
E-Mail helga.wageneder@ooe.gv.at
Sozialberatungsstelle Obernberg am Inn
4982 Obernberg am Inn, Kirchenplatz 6
Telefon 07758/2012-45
Fax 07758/2012-99
E-Mail sozialberatung.obg@shvri.at
Besteht ein Anspruch auf die Aufnahme in ein bestimmtes Heim?
Bezirksangehörige genießen jedoch bei einer notwendigen Aufnahme in die Heime des Bezirkes Ried i. I. den Vorzug.
Gibt es Unterschiede in der Ausstattung der Heime?
Was kostet ein Heimplatz?
Sozialhilfeempfängern verbleiben 20% der Pension und die Sonderzahlungen sowie 10% des Pflegegeldes der Stufe 3 als Taschengeld.
Auskünfte über den Ersatz für geleistete soziale Hilfe und den Übergang von Rechtsansprüchen auf den Sozialhilfeträger erteilt die Sozialabteilung der jeweils zuständigen Bezirkshauptmannschaft bzw. des Magistrats.
Welche Rechte haben Heimbewohner?
Jeder Heimbewohner hat das Recht, jederzeit Besuche zu empfangen. Dabei ist auf die übrigen Heimbewohner und die Notwendigkeit eines geordneten Heimbetriebes Rücksicht zu nehmen und die jeweilige Heimordnung zu beachten.
Der Heimbewohner hat das Recht auf Nachtruhe (jedenfalls von 22:00 bis 06:00), auf die wahrung der Privat- und Intimsphäre, auf die Einsichtnahme in Aufzeichnungen, die die eigene Person betreffen (z.B. Pflegedokumentation) sowie auf die Namhaftmachung einer Vertrauensperson (Person, die Auskünfte verlangen und erhalten kann).
Die Heimbewohner haben freie Arztwahl.
Die Heimbewohner haben ferner das Recht, aus ihrer Mitte bis zu 5 Bewohnervertreter zu wählen, die dem Heimforum angehören. Dabei können sie Vertrauenspersonen beiziehen.
Das Heimforum (Bewohnervertreter, Vertreter des Heimbetreibers, Pflegedienstleitung, Heimleitung) soll einen partnerschaftlichen Heimbetrieb fördern und bei Problemen einvernehmliche Lösungsmöglichkeiten suchen.